Rechtshinweise / AGB

Rechtshinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Auftragsbedingungen 

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. 

2. Auftragsbestätigung 

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande. Mündliche, fernmündliche und Telefax-Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden. 

3. Bauleistungen 

Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. 

4. Leistungen und Lieferungen 

4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, dass die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.). 

4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 

4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der Lieferanschrift angegebenen Grundstück. 

4.4 Einige Standardmodelle unterliegen einer Mindestbestellmenge, bitte fragen Sie bei kleineren Losgrößen die Lieferbarkeit an. 

4.5 Alle Elektro- und Sanitärinstallationen beziehen sich nur auf die von uns gelieferten Möbel! Sonstige Anschlüsse sind vor Ort durch das Fachunternehmen zu überprüfen und gegebenenfalls auszuführen. Für die Richtigkeit der Ausführung übernimmt jedenfalls das beauftragte Fachunternehmen (Elektro/Sanitär) die Verantwortung. Alle Maße und Richtigkeiten der Angaben sind bauseits zu prüfen! Auch bei eventuell von uns ausgeführten Anschlußarbeiten hat das Fachunternehmen diese abschließend zu prüfen und hierfür die Gewährleistung zu übernehmen! 

4.6 Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als fünf Prozent einzelner Positionen aus einem Vertrag kann der Kunde von diesen Positionen aus dem Vertrag zurücktreten. 

5. Zahlungsbedingungen 

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar netto Kasse, ohne Skontoabzug, ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht. Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse! Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens aber 5 % Zinsen jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen. Bei Vertragsabschluß anerkannte Preise sind dann zu ändern, wenn die Rohstoffpreise während der Auftragsausführung um mehr als 5% steigen oder fallen. 

6. Mängelrügen 

Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht. 

7. Haftung und Gewährleistung 

7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistungen nach 4 Jahren, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung auf neue elektrische Geräte und bewegliche Teile beträgt 12 Monate ab Lieferdatum oder in Betriebnahme (z.B. Einweisung), auf gebrauchte elektr. Geräte und bewegliche Teile gibt es keine Gewährleistung. Bei Ersatzlieferungen/Umtausch verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. 

7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen, Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bitte beachten Sie: "Holz ist ein lebender Werkstoff, Unterschiede sind wuchsbedingt ". Auch bei Bezugsmaterial, Lackierungen oder Kunststoff- Oberflächen können geringe Farbtonunterschiede vorkommen. Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen ausgeschlossen. Durch Sonneneinstrahlung verursachte Farbänderungen (dunkler,gelblicher, etc.) bei Holzprodukten und Kunstleder oder Leder sind nicht zu verhindern und diesbezügliche Mängelrügen ausgeschlossen. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen. 

7.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung durch den Kunden/Auftraggeber beruhen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritten ohne unsere Zustimmung, heben unsere Gewährleistung auf. 

7.4 Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen wegen Baukörper- und Baubewegungen keinerlei Gewährleistung. Bitte überprüfen Sie diese regelmäßig und erneuern Sie diese gegebenenfalls. 

8. Abnahme 

8.1 Nimmt der Auftraggeber die Einrichtung/Geräte nach Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Werk 5 Tage nach der Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme. 

8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Teilaufträge, die gesondert abgenommen werden, sowie für einzelne Teile eines Auftrages, die vertragsmäßig zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen. 

8.3 Die Abnahme ist schriftlich und unverzüglich durchzuführen. Eventuelle Beanstandungen sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Das Gleiche gilt für formale Fehler, diese werden unverzüglich von der Plan & Bau Schulzki GmbH beseitigt. 

9. Versand und Gefahrenübergang 

9.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf den Besteller über. 

9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden). 

10. Qualität aus Deutschland 

Unsere Theken und Möbel sind Qualität aus Deutschland. Einbaugeräte, Einbauten, Sitzmöbel usw. können auch aus internationaler Produktion eingesetzt werden sind jedoch dann in einer der deutschen Qualität vergleichbaren hochwertigen Ausführung. 

11. Höhere Gewalt 

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. 

12. Eigentumsvorbehalt 

12.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden. 

12.2 Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 

12.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. 

12.4 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück zu geben. Es gelten die Urheberrechtgesetze. Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen. 

13. Rücktritt des Auftragnehmer 

Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch zusteht. Bis hierhin entstandene Kosten sind jedenfalls vom Auftraggeber zu begleichen, gleichwohl Planungskosten wie auch Material-/Herstellungskosten bis zu diesem Zeitpunkt. 

14. Rücktritt des Auftraggebers / Bestellers 

Kündigt der Besteller vorzeitig den Vertrag so ist der Auftragnehmer berechtigt mind. 40% der vereinbarten Vertragssumme pauschal in Rechnung zu stellen, bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten gleichwohl für Planung wie auch für Material-/Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen. Für den Nachweis eines geringeren Kostenaufwands ist der Besteller verantwortlich. Es gelten hier die Bestimmungen des BGB § 649. 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

15.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. 

15.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Ahaus bzw. der Sitz des Auftragnehmers. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

16. Rechtsgültigkeit 

Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten. 

17. Datenschutz 

Die Firma Plan & Bau Schulzki GmbH, gastrobau24, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. 

18. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz (§ 36 VSBG) 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und werden uns von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. Stand 09.08.2021

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